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Algemeine Geschäftsbedingungen
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN, Jalema GmbH Deutschland
1. Allgemeines, Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Alle Geschäftsabschlüsse mit Jalema erfolgen ausschließlich unter Vereinbarung der nach - folgenden Bedingungen; sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens mit Annahme der Lieferung als anerkannt, es sei denn, der Käufer widerspricht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, in der Jalema auf die Geltung der nachfolgenden Bedingungen ausdrücklich hingewiesen hat. Im Falle des Widerspruchs kommt ein Vertragsverhältnis nicht zustande.
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Ohne ausdrückliche und schriftliche Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers durch Jalema werden diese nicht Vertragsbestandteil, auch wenn kein ausdrücklicher Widerspruch durch Jalema erfolgt.
2. Preisangaben
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Alle Preise verstehen sich in "EURO" (€ ), wie ausgewiesen. Diese Preise gelten nur für Wiederverkäufer und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.
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Die Angebote von Jalema erfolgen freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Im übrigen – bei laufender Geschäftsbeziehung grundsätzlich – wird die Berechnung zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen vorgenommen. Die Listenpreise verstehen sich nur für Original-Fabrikverpackungen von Jalema mit den in der Preisliste angegebenen Mengenangaben.
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Ein Auftrag mit Abweichungen von den Bestelleinheiten, die in der Preisliste angegeben sind, wird nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch Jalema angenommen. Andernfalls ist der Käufer verpflichtet, die Auffüllung des Auftrages auf die nächste volle Bestelleinheit laut Preisliste zu akzeptieren und die Bezahlung in diesem Umfang vorzunehmen. Spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahme der entsprechend aufgefüllten Lieferung nimmt der Käufer die gelieferte Menge als vertragsgerecht an.
3. Ausführung
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Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
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In Sonderanfertigung hergestellte Waren sind grundsätzlich von einem Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Gewährleitstungsrechte (§ 8) bleiben hiervon unberührt. Für Sonderanfertigungen sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von Jalema enthaltenen Angaben ausschließliche Grundlage der Auftragsausführung, es sei denn, Jalema geht unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, ein schriftlicher Widerspruch des Käufers zu.
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Änderungen und Weiterentwicklungen der Listenartikel von Jalema im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben ohne besondere Benachrichtigung vorbehalten, es sei denn, die Änderung ist im Einzelfall für den Käufer unzumutbar.
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Hat der Käufer für die Ausführung seiner Sonderaufträge Zeichnungen, Modelle oder Muster zur Verfügung gestellt, steht er dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Er hat Jalema von Rechten Dritter aus Schutzrechtsverletzungen freizustellen und einen über die unmittelbaren Ansprüche Dritter hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Wird auf Grund einer Schutzrechtsverletzung Jalema die Ausführung des Sonderauftrages untersagt, kann Jalema die Arbeiten bis zur einvernehmlichen oder rechtskräftigen Klärung der Rechtslage einstellen.
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Für in Sonderanfertigung hergestellte Waren behält sich Jalema handelsübliche Mehroder Minderlieferungen bis zu 10% vor, es sei denn, die Abweichung ist im Einzelfall unzumutbar.
4. Lieferverpflichtung und Liefertermin
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Falls Jalema durch nicht von ihr zu vertretende Umstände höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe, Mangel an Arbeitskräften, Streik oder Arbeitskampffolgen an der Erfüllung der Lieferverpflichtung gehindert wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, mindestens für die Dauer der Störung.
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Bei unzumutbaren Verzögerungen behält sich Jalema vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Gefahr- und Kostenübertragung
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Die Lieferung bestellter Waren durch Jalema erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
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Die Gefahr auch für den zufälligen Untergang und die zufällige Verschlechterung der Ware geht in jedem Fall und unabhängig von der Verpflichtung zur Frachttragung mit der Übergabe an den Versand beauftragten, spätestens aber mit Verlassen des Werkes von Jalema auf den Käufer über. Wird die Übergabe an den Versandbeauftragten aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr nach Ablauf einer Woche vom Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
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Jalema ist nicht verpflichtet, die Ware zu versichern.
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Jalema ist berechtigt, Aufträge in Teillieferungen auszuführen. Der Käufer übernimmt eine entsprechende Abnahmeverpflichtung, soweit ihm die Annahme von Teilleistungen im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
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Die Wahl der Versandart obliegt Jalema. Besondere Wünsche des Käufers können nur berücksichtigt werden, wenn sie schon bei der Bestellung geäußert und von Jalema schriftlich bestätigt worden sind. Die Zusatzkosten für besondere Auslieferungs- und Zustellwünsche trägt in jedem Fall der Käufer. Ergänzungs- und Zusatzaufträge können als solche nicht berücksichtigt werden, sondern gelten als Neuaufträge, für die Jalema eine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt. Auch bei der Berechnung von Fracht erfolgt eine gesonderte Abwicklung.
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Bestellungen von Lagerartikeln mit einem Netto-Warenwert unter € 200,00 (excl. MwSt.) werden bei Lieferung ab Werk mit einem Zuschlag von € 7,50 berechnet. Bei Lageraufträgen ab einem Netto-Warenwert von € 200,00 erfolgt die Lieferung zum Firmensitz des Käufers innerhalb Deutschlands frachtfrei einschließlich Verpackung; bei einem Bestimmungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Lieferung ausschließlich ex Works Reuver, Niederlande.
6. Zahlungsbedingungen
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Zahlungen sind in "EURO" (€ ) auf eines der in der Rechnung angegebenen Bankkonten von Jalema kostenfrei zu leisten.
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Der Käufer hat Zahlungen auf Rechnungen von Jalema innerhalb 30 Tagen ab Rechnungserstellung (Rechnungsdatum) zu leisten. Bei Überschreitung der Leistungsfrist tritt Verzug ein mit der Folge, dass der Käufer den gesetzlichen Verzugszins schuldet. Dieser liegt für einen Käufer, welcher nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, 9% über dem Basiszinssatz. Jalema behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen.
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Der Käufer kann gegen Forderungen von Jalema nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderungen unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
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Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Jalema bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die Jalema gegen den Käufer zustehen. Bei ständiger Geschäftsbeziehung gilt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Lieferungen bis zum Ausgleich des Kontokorrentsaldos. Als Käufer gelten auch dem konkreten Kunden zuzurechnende Konzernunternehmen.
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.Der Käufer ist bis zum vollständigen Ausgleich des Kontokorrentsaldos zur Weiterveräußerung der Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Verfügungsbefugnis des Käufers sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen des Vorbehaltsgutes. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber Jalema bei Weiterveräußerung der Ware einen weiteren Eigentumsvorbehalt mit seinem Abnehmer zu vereinbaren.
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Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgutes tritt der Käufer bis zur vollständigen Erfüllung der unter Ziff. 1 genannten Rechte an Jalema ab. Der Käufer verpflichtet sich zur Bekanntgabe aller Auskünfte und zur Aushändigung aller Unterlagen, die Jalema zur Geltendmachung der Rechte aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Käufers benötigt.
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Übersteigt der Wert der zugunsten Jalema bestellten Sicherheiten die offenen Forderungen gegen den Käufer im Sinne der Ziff. 1 um mehr als 20%, so ist Jalema auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von darüber hinaus gehenden Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Jalema. Für die Bewertung der offenen Forderung von Jalema gegen den Käufer einerseits und der bestellten Sicherheiten andererseits sind die nominellen Einkaufspreise laut Rechnung von Jalema und die nominellen Verkaufspreise des Käufers aus dessen Rechnungen an seinen jeweiligen Abnehmer maßgeblich.
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Eingriffe in das Vorbehaltsgut von dritter Seite, beispielsweise durch Pfändungen oder Beschlagnahme, sind Jalema unverzüglich anzuzeigen. Für Jalema entstehende Interventionskosten werden von dem Käufer in jedem Fall erstattet.
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Falls Jalema nach Maßgabe vorstehender Sicherungsvereinbarungen Vorbehaltsware zurücknimmt, erfolgt die Anrechnung auf die offenstehenden Forderungen in Höhe der aus den Verkaufsrechnungen ersichtlichen Nominalbeträge. Jalema behält sich allerdings vor, Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, gesondert geltend zu machen.
8. Gewährleistung/Haftung
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Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität einer Lieferung, soweit es sich um sogenannte offene Mängel handelt, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei Jalema anzuzeigen.
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Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von Jalema. Ist Jalema zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in der Lage bzw. gemäß § 439 Abs (3) BGB zur Verweigerung der Nachbesserung bzw. der Nachlieferung berechtigt oder tritt eine Verzögerung der Nachbesserung bzw. Nachlieferung über eine angemessene Frist hinaus ein, die Jalema zu vertreten hat, oder schlägt die Nachlieferung bzw. Nachbesserung zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
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Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Jalema bestehen nur insoweit, als die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher bestehen keine Rückgriffsansprüche, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen im Rahmen einer Garantie oder aus Kulanz getroffen hat.
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Soweit die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und hinsichtlich der Rückgriffshaftung (§§ 445a f. BGB) mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen keine Anwendung finden, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist.
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Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht (gemäß § 377 HGB) bleiben hiervon unberührt.
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Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eintritt, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten).
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Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist.
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Soweit die Haftung von Jalema ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung eines gesetzlichen Vertreters, der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Jalema.
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Rücksendungen, die nicht auf einem Rücktrittsrecht des Käufers im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte beruhen, werden nur mit vorherigem Einverständnis von Jalema angenommen. Falls dies nicht vorliegt, kann Jalema die Annahme verweigern bzw. die Ware auf Kosten des Absenders zurücksenden.
Bei genehmigter Rücksendung einwandfreier Ware wird der z. Zt. der Rechnungsstellung geltende Preis in Ansatz gebracht – unter Abzug der entstandenen Fracht- und 10% Aufarbeitungskosten, sofern Jalema die Rücksendung nicht zu vertreten hat.
9. Datenschutz
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Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Käufers werden von Jalema in einer automatischen Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr insoweit verarbeitet, wie dies zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen von Jalema erforderlich ist, wobei den schutzwürdigen Belangen des Käufers Rechnung getragen wird (Datenschutzinformationen im Sinne der DSGVO).
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Der Käufer willigt in diese Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch Jalema ein.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für die beiderseitigen Haupt- und Nebenpflichten aus dem Vertragsverhältnis sowie aller aus dem Vertragsverhältnis herrührenden gegenseitigen Rechte und Pflichten ist Krefeld.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Krefeld Es kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung.